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Anliegerbescheinigung Ausstellung

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Frau Andrea Richter
Bauamt, Zimmer 1.3 // 1. OG
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-41
Telefax: 05523 3003-51
E-Mail:
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Bad Sachsa - Bauamt VCard
Postfach 1276
37438 Bad Sachsa
Öffnungszeiten:
Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Di: 08:30 - 12:30
Mi: 08:30 - 12:30
Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Fr: 08:30 - 12:30
Einheitsgemeinde Bad Sachsa, Stadt VCard
Bismarckstraße 1
37441 Bad Sachsa
Telefon: 055233003-0
Telefax: 055233003-49
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­bad-sachsa.de

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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