Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Veranstaltung: Anzeige
| Frau Karen Schlichting | |
| Ordnungsamt Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-19 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: karen.schlichting@bad-sachsa.de | |
| Bad Sachsa - Ordnungs- und Sozialamt Postfach 1276 37438 Bad Sachsa Öffnungszeiten: Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Di: 08:30 - 12:30 Mi: 08:30 - 12:30 Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Fr: 08:30 - 12:30 | |
| Einheitsgemeinde Bad Sachsa, Stadt Bismarckstraße 1 37441 Bad Sachsa Telefon: 055233003-0 Telefax: 055233003-49 E-Mail: rathaus@bad-sachsa.deHomepage: http://www.bad-sachsa.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
- :4 Wochen
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.




