Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
| Frau Karen Schlichting | |
| Ordnungsamt Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-19 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: karen.schlichting@bad-sachsa.de | |
| Frau Susanne Müller | |
| Ordnungsamt Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-22 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: susanne.mueller@bad-sachsa.de | |
| Frau Regina Macke | |
| Ordnungsamt, Zimmer 1 // EG Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-21 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: regina.macke@bad-sachsa.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.




