Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
| Frau Regina Macke | |
| Ordnungsamt, Zimmer 1 // EG Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-21 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: regina.macke@bad-sachsa.de | |
| Frau Susanne Müller | |
| Ordnungsamt Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-22 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: susanne.mueller@bad-sachsa.de | |
| Frau Karen Schlichting | |
| Ordnungsamt Poststraße 3 37441 Bad Sachsa Telefon: 05523 3003-19 Telefax: 05523 3003-50 E-Mail: karen.schlichting@bad-sachsa.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.




