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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

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Frau Regina Macke
Ordnungsamt, Zimmer 1 // EG
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-21
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:
Frau Susanne Müller
Ordnungsamt
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-22
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:
Frau Karen Schlichting
Ordnungsamt
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-19
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

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