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Wohnsitz Ummeldung

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Frau Susanne Müller
Ordnungsamt
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-22
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:
Frau Regina Macke
Ordnungsamt, Zimmer 1 // EG
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-21
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:
Frau Karen Schlichting
Ordnungsamt
Poststraße 3
37441 Bad Sachsa
Telefon: 05523 3003-19
Telefax: 05523 3003-50
E-Mail:
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Bad Sachsa - Ordnungs- und Sozialamt VCard
Postfach 1276
37438 Bad Sachsa
Öffnungszeiten:
Mo: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Di: 08:30 - 12:30
Mi: 08:30 - 12:30
Do: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30
Fr: 08:30 - 12:30
Einheitsgemeinde Bad Sachsa, Stadt VCard
Bismarckstraße 1
37441 Bad Sachsa
Telefon: 055233003-0
Telefax: 055233003-49
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­bad-sachsa.de

Allgemeine Informationen

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

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