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Wichtig: Hinweise auf gesetzliche Pflichten für Hundehalter/-innen in Niedersachsen

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Werden im Haushalt noch weitere Hunde gehalten?*
Vorbesitzer/in des Hundes

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Wurde die Gefährlichkeit des Hundes nach § 7 NHundG festgestellt?*
War der Hund bereits versteuert?*
Weitere Angaben

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Bitte fügen Sie eine Kopie des Versicherungsscheins bei.
Die Bescheinigung der theoretischen Sachkundeprüfung ist beigefügt.*
z.B. für Dienst-, Blinden-, Wach- und Jagdhund
Die Zahlung soll mittels SEPA-Lastschriftverfahren von meinem Konto eingezogen werden.Zahlungsempfänger: Stadt Bad Sachsa, 37441 Bad Sachsa, Gläubiger-Identifikationsnummer: DE38ZZZ00000048852 Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Stadt Bad Sachsa, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem o.g. Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sie haben das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung Widerspruch einzulegen. Kontoänderungen bitten wir rechtzeitig mitzuteilen, damit zusätzliche Kosten vermieden werden. Abbuchungen von Sparkonten sind leider nicht möglich.
Datenschutz

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