Kinderbüro
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation“ besagt Artikel 12 der UN-Konvention über die Rechte der Kinder.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt in § 36 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: „Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Die Stadt Bad Sachsa hat am 1. Juli 2002 im Hauptamt ein Kinderbüro eingerichtet, weil Kinderbüros
- eine Lobby für die Ideen und Forderungen von Kindern sowie deren Umsetzung sind!
- ein Beleg für die Ernsthaftigkeit der Partizipation von Kindern sind!
- Einrichtungen sind, von denen die Initiative für die direkte Beteiligung ausgeht!
- ein Schritt in die Zukunft sind!
In Zimmer 13 des Rathauses finden Kinder und Jugendliche eine offene Tür und ein offenes Ohr für ihre Anliegen, Probleme und Wünsche!
Kinder haben Rechte – Wir machen aus der Theorie die Praxis!



